Einkommensteuer-Rechner
Einkommensteuer 2023–2026 aus dem zu versteuernden Einkommen schätzen – Grundtarif oder Splitting, Soli und Kirchensteuer. Schätzung, keine 100 % genaue Steuerberechnung.
Der Einkommensteuer-Rechner nimmt das zu versteuernde Einkommen und den Tarif 2026: Grundtabelle oder Splitting, plus Soli und optional Kirchensteuer. 40.000 € zvE ohne Kirche liegen bei 7.209,00 € Einkommensteuer. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine 100 % genaue Steuerberechnung – ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Schätzung der tariflichen Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG – Grundtabelle oder Splitting. Keine 100 % genaue Steuerberechnung.
Schätzung 2026
40.000,00 € zvE → 18,0 % Durchschnitt
7.209,00 €
Einkommensteuer inkl. Soli und Kirche / Jahr
- Einkommensteuer
- 7.209,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Es bleiben
- 32.791,00 €
Grenzsteuersatz grob 31,7 % · Spitzensteuer ab 69.879 € zvE (Grundtabelle)
Schätzung, keine 100 % genaue Steuerberechnung. Vereinfachter gesetzlicher Tarif, ohne Sonderfälle, ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Was schätzt der Einkommensteuer-Rechner?
Die tarifliche Einkommensteuer nach der Formel in § 32a EStG für 2026: Grundfreibetrag, Progressionszone, 42 % und 45 %. Optional Splitting, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Kirchensteuer. Keine Lohnsteuerklassen, keine Elster-Anlage. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Bescheid-Nachbildung.
Tarif 2026 (Grundtabelle)
| zvE | Steuer |
|---|---|
| bis 12.348 € | 0 € |
| danach bis 17.799 € | Eingangszone ab 14 % |
| bis 69.878 € | Progression |
| bis 277.825 € | 42 % |
| darüber | 45 % |
Jahre 2023 bis 2026
Du wählst das Veranlagungsjahr. Für 2024 gilt die endgültige Veranlagungsformel (Grundfreibetrag 11.784 € nach dem Existenzminimumgesetz), nicht die Lohnsteuer, die bis November 2024 noch den älteren Tarif genutzt hat.
In 3 Schritten
- Jahr und zvE eintragen (in der GbR: Gewinnanteil nach Abzügen, oder grob der Anteil selbst).
- Splitting nur, wenn ihr zusammenveranlagt werdet – dann gehört das gemeinsame zvE ins Feld.
- Ergebnis als Schätzung nutzen, nicht als Bescheid.
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Einkommensteuererklärung in der GbR · Was bleibt vom Gewinn? · Gewerbesteuer und Hebesatz
Schätzung, keine 100 % genaue Steuerberechnung. Vereinfachter gesetzlicher Tarif, ohne Sonderfälle, ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer und Progressionsvorbehalt sind nicht modelliert. Tarif 2026.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zvE ist nicht der Umsatz und oft nicht der Rohgewinn. Es ist der Betrag nach Gewinnermittlung, Sonderausgaben, Vorsorge und anderen Abzügen, auf den der Tarif des § 32a EStG angewandt wird. In der GbR startest du mit deinem Gewinnanteil (Anlage G).
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Bis 12.348 € zvE ist die tarifliche Einkommensteuer 0 € (Grundtabelle). Beim Splitting gilt das Doppelte für das gemeinsame zvE. Der Eingangssteuersatz danach startet bei 14 %.
Wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Splitting) liegt. Darunter 0. In einer Milderungszone steigt er gleitend auf 5,5 %. Die Freigrenze gilt für 2026.
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?
Der Durchschnitt ist Steuer inklusive Soli und Kirche geteilt durchs zvE. Der Grenzsteuersatz sagt, was vom nächsten Euro grob weggeht – 2026 bis 42 % ab etwa 69.879 €, danach 45 %. Für Entscheidungen (z. B. Ausgabe ja/nein) zählt eher der Grenzsteuersatz.
Rechnet der Rechner die Gewerbesteuer mit?
Nein. Das ist nur der ESt-Tarif. Gewerbesteuer und die Anrechnung nach § 35 liegen im Gewerbesteuer-Rechner und im Steuerlast-Rechner für die GbR.
Ist das Ergebnis genau?
Nein. Es ist eine Schätzung nach der gesetzlichen Tarifformel, ohne Sonderausgaben, Kinder, Progressionsvorbehalt, außergewöhnliche Belastungen und ohne den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer. 2024 nutzt die Veranlagungsformel nach dem Existenzminimumgesetz, nicht die unterjährige Lohnsteuer. Keine Steuerberatung.
Ist der Einkommensteuer-Rechner kostenlos?
Ja. Kostenlos, ohne Anmeldung – Tarif 2023 bis 2026 als Schätzung, keine Steuererklärung und keine Beratung.
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