Drei Posten, eine Tasche
Vom GbR-Gewinn gehen grob drei Dinge ab: Gewerbesteuer (Gesellschaft, Hebesatz), Einkommensteuer (du, Tarif 2023–2026) und oft Soli bzw. Kirchensteuer. § 35 EStG schiebt die Gewerbesteuer teilweise in die Einkommensteuer hinein – sie verschwindet nicht, sie wird angerechnet.
Steuerlast-Rechner für GbR und Gewerbe – Defaults: 80.000 € Gewinn, 50 % Anteil, Berlin 410 % → bleiben grob 32.694 € von 40.000 € (Schätzung Tarif 2026).
Beispiel 50/50, Berlin
| Posten | Dein Anteil |
|---|---|
| Gewinnanteil | 40.000 € |
| Gewerbesteuer (410 %) | 3.982 € |
| tarifliche ESt | 7.209 € |
| Anrechnung § 35 | − 3.885 € |
| ESt nach Anrechnung | 3.324 € |
| Soli | 0 € |
| Es bleiben | 32.694 € |
Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe, fließt aber trotzdem aus der Kasse. Deshalb zieht der Rechner sie vom verbleibenden Geld ab, obwohl sie im zvE noch steckt.
Was der Rechner weglässt
- Kranken- und Pflegeversicherung der Selbstständigen – extra, oft spürbar.
- Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten) in der Gewerbesteuer.
- Sonderausgaben, Kinder, Progressionsvorbehalt, Thesaurierungsbegünstigung.
Nur den Tarif: Einkommensteuer-Rechner. Nur die Gemeinde: Gewerbesteuer-Rechner.
Kurz zusammengefasst
Gewinnanteil minus GewSt-Anteil minus ESt nach § 35 (plus Soli/Kirche). Über 400 % Hebesatz bleibt oft ein Rest. Erklärung: Einkommensteuererklärung in der GbR · Hebesatz.
Keine Steuerberatung. Beispiel Tarif 2026; Rechner auch für 2023–2025. Schätzung, keine 100 % genaue Steuerberechnung, Angaben ohne Gewähr.