Der Hebesatz ist der Gemeindesatz
Die Gewerbesteuer entsteht auf den Gewerbeertrag. Der Bund liefert die Messzahl 3,5 % und bei Personenunternehmen einen Freibetrag von 24.500 €. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz – Berlin oft 410 %, München 490 %, mancher Vorort deutlich darunter. Unter 200 % geht gesetzlich nicht.
Zahlen durchspielen: Gewerbesteuer-Rechner mit Städteliste (Orientierung, nicht jahrgenau – Hebesatz deines Jahres selbst eintragen).
Formel ohne Hinzurechnungen
| Schritt | Beispiel 80.000 €, Berlin |
|---|---|
| Auf 100 € abrunden | 80.000 € |
| Freibetrag (GbR / Einzel) | − 24.500 € |
| Messbetrag 3,5 % | 1.942,50 € |
| × Hebesatz 410 % | 7.964 € |
GmbHs bekommen den 24.500-€-Freibetrag nicht. Zinsen und Mieten kann § 8 GewStG wieder hinzurechnen – der Rechner lässt das weg.
Warum 400 % zählen
Auf der Einkommensteuer mindert § 35 EStG die tarifliche Steuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die gezahlte Gewerbesteuer. Vier mal 3,5 % sind 14 % – das entspricht einem Hebesatz von 400 %. Darüber bleibt ein Teil der GewSt oft an dir hängen, auch wenn die ESt schon durch die Anrechnung sinkt.
Zusammenspiel mit deinem Gewinnanteil: Steuerlast-Rechner.
GbR: Steuer der Gesellschaft
Die Gewerbesteuer erklärt die GbR, nicht jeder Gesellschafter einzeln. Dein Anteil am Messbetrag folgt dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel. Freiberufler ohne Gewerbe zahlen in der Regel keine Gewerbesteuer – das ist eine andere Kiste als „wir haben eine GbR“.
Kurz zusammengefasst
Freibetrag, 3,5 %, Hebesatz der Gemeinde. Über 400 % oft Rest ohne § 35. Rechner: Gewerbesteuer. Ablauf der Erklärung: Steuererklärung in der GbR.
Keine Steuerberatung. Schätzung, keine 100 % genaue Steuerberechnung. Hebesätze ohne Gewähr, Gemeinde beschließt jährlich – die Städteliste ist nicht jahrgenau.