Die GbR zahlt keine Einkommensteuer
Du bist Gewerbetreibender in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Die GbR ermittelt den Gewinn, du nimmst deinen Anteil mit nach Hause – und versteuerst ihn privat als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dafür brauchst du in der Regel eine gesonderte und einheitliche Feststellung für die GbR, die Gewerbesteuererklärung der Gesellschaft und deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G.
Was unterm Strich bleibt: Steuerlast-Rechner für GbR und Gewerbe (Schätzung 2023–2026, kein Bescheid).
Wer gibt was ab?
| Erklärung | Wer |
|---|---|
| Feststellung (Gewinnverteilung) | GbR, ein Finanzamt |
| Gewerbesteuer | GbR, Gemeinde / Hebesatz |
| Einkommensteuer + Anlage G | jede Gesellschafterin, jedes Mitglied |
| Umsatzsteuer (falls kein Kleinunternehmer) | meist die GbR |
Elster ersetzt das nicht durch einen Rechner. Die Feststellung ist der Grundlagenbescheid für deinen Anteil – ohne sie rät das Finanzamt.
Gewinn zuerst, Tarif danach
Typisch ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), solange keine Bilanzpflicht greift. Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn der GbR, dann Verteilung nach Vertrag. Sonderbetriebseinnahmen (z. B. ein Gesellschafterdarlehen) sitzen bei dir persönlich, nicht im gemeinsamen Topf.
Zahlen sammeln: Gewinnübersicht – private Liste, keine EÜR und kein Elster-Formular.
Hebesatz und § 35
Die Gewerbesteuer hängt am Hebesatz der Gemeinde. Auf deine Einkommensteuer wird sie über § 35 EStG grob angerechnet (Vierfaches des Messbetrags, höchstens die gezahlte GewSt). Über 400 % Hebesatz bleibt oft ein Rest ohne Anrechnung.
Gewerbesteuer-Rechner und Hebesatz erklärt.
Checkliste statt Chaos
Reihenfolge hilft mehr als ein 40-Felder-Tool: Belege, EÜR, Feststellung, GewSt, Anlage G, Vorauszahlungen. Schritte: Checkliste Steuererklärung GbR.
Kurz zusammengefasst
GbR = Gewinn gemeinsam, Einkommensteuer privat. Hebesatz sitzt auf der Gewerbesteuer, § 35 auf deiner ESt. Rechner: Steuerlast GbR, Einkommensteuer. Einordnung: Was bleibt vom Gewinn?
Keine Steuerberatung, kein Elster-Ersatz. Die Rechner sind eine Schätzung für 2023–2026, keine 100 % genaue Steuerberechnung. Angaben ohne Gewähr.