Rentenbeginn-Rechner

Wann kann ich in Rente gehen? Regelaltersgrenze, Rente mit 63 und Rente nach 45 Jahren aus dem Geburtsdatum – mit Datum und Abschlag, ohne Gewähr.

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Der Rentenbeginn-Rechner zeigt aus dem Geburtsdatum, wann du in Rente gehen kannst: Regelaltersrente mit 67 für Jahrgänge ab 1964, frühestens mit 63 nach 35 Versicherungsjahren mit bis zu 14,4 % Abschlag, abschlagsfrei mit 65 nach 45 Beitragsjahren. Mit Datum des Rentenbeginns. Ohne Gewähr, keine Rentenberatung.

Für Jahrgänge ab 1959. Die Versicherungsjahre stehen in deinem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Bis zur Rente erreiche ich …

Regelaltersgrenze 67 Jahre · in 15 Jahren und 8 Monaten

01.07.2042

Frühester Rentenbeginn ohne Abschlag (Regelaltersrente)

Mit Abschlag schon ab 01.07.2038 (63 Jahre, −14,4 % dauerhaft)

RentenartFrühestensOhne Abschlag
Regelaltersrente mindestens 5 Jahre Beiträge01.07.2042 67 Jahre01.07.2042 67 Jahre
Rente für langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre01.07.2038 63 Jahre, −14,4 %01.07.2042 67 Jahre
Rente für besonders langjährig Versicherte 45 Beitragsjahre – laut Angabe nicht erfüllt01.07.2040 65 Jahre01.07.2040 65 Jahre
Rente für schwerbehinderte Menschen GdB ab 50 und 35 Versicherungsjahre – laut Angabe nicht erfüllt01.07.2037 62 Jahre, −10,8 %01.07.2040 65 Jahre

Wann kann ich in Rente gehen?

Das hängt an drei Dingen: deinem Geburtsjahr, wie viele Jahre du in der Rentenversicherung warst, und ob du einen Abschlag in Kauf nimmst. Ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 steigt sie in Zwei-Monats-Schritten von 66 Jahren und 2 Monaten auf 66 Jahre und 10 Monate.

Die vier Wege in die Altersrente

RentenartVoraussetzungJahrgang 1964+
Regelaltersrente5 Jahre Beiträge67, ohne Abschlag
Langjährig Versicherte35 Versicherungsjahreab 63 mit 14,4 % Abschlag, ab 67 ohne
Besonders langjährig Versicherte45 Beitragsjahre65, ohne Abschlag; früher nicht möglich
Schwerbehinderte MenschenGdB ab 50, 35 Jahreab 62 mit 10,8 % Abschlag, ab 65 ohne

Was ein Abschlag kostet

Jeder Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze kostet 0,3 % Rente – nicht nur bis 67, sondern lebenslang. Vier Jahre früher sind 14,4 %. Bei 1.500 € Rente fehlen damit rund 216 € im Monat, über 20 Rentenjahre gut 50.000 €. Dazu kommt, dass in den fehlenden Jahren keine Entgeltpunkte mehr dazukommen. Wie viel Rente du überhaupt erwarten kannst, zeigt der Rechner Gesetzliche Rente vs. ETF.

Wer früher gehen will, kann Abschläge mit Ausgleichszahlungen ab 50 Jahren ganz oder teilweise zurückkaufen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Betrag auf Antrag.

Länger arbeiten lohnt sich doppelt

Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente aufschiebt, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat, also 6 % pro Jahr. Wer die Rente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, hat seit 2026 die Aktivrente: bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben steuerfrei. Mehr dazu: Frühstart-Rente und Aktivrente.

Was der Rechner nicht kann

  • Keine Prüfung deines Versicherungsverlaufs – ob 35 oder 45 Jahre erfüllt sind, sagt die DRV.
  • Keine Vertrauensschutz-Sonderregeln, keine Erwerbsminderungsrente, keine Beamtenversorgung.
  • Jahrgänge vor 1959 sind nicht abgebildet.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rentenberatung. Rechtsstand 2026.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Ab Jahrgang 1964 mit 67 ohne Abschlag (Regelaltersrente). Mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit 0,3 % Abschlag je Monat, also bis 14,4 %. Mit 45 Beitragsjahren ab 65 ohne Abschlag. Der Rechner zeigt das genaue Datum.

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?

0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, dauerhaft. Für Jahrgang 1964 und jünger sind es 48 Monate, also 14,4 %. Aus 1.500 € werden so rund 1.284 € – lebenslang.

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Abschlagsfrei mit 63 nicht mehr: Die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) beginnt für Jahrgang 1964 mit 65. Mit 63 geht es nur noch mit Abschlag über die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre).

Wann beginnt die Rente genau?

Am Ersten des Monats nach dem Monat, in dem du das nötige Alter erreichst. Wer am 1. eines Monats Geburtstag hat, gilt schon am Vortag als älter – die Rente beginnt dann im Geburtsmonat.

Was zählt zu den 35 oder 45 Jahren?

Zu den 35 Jahren zählen fast alle rentenrechtlichen Zeiten, auch Ausbildung und Kindererziehung. Für die 45 Jahre zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung bis 10 Jahre und Pflege, Arbeitslosengeld I meist auch. Verbindlich ist der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich nach der Rente weiterarbeiten?

Ja, ohne Hinzuverdienstgrenze. Ab der Regelaltersgrenze bleiben mit der Aktivrente seit 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Wer die Rente später beginnt, bekommt 0,5 % Zuschlag je Monat.

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