Rente versteuern: die kurze Antwort
Die gesetzliche Rente ist zum Teil steuerpflichtig – wie viel, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente, jedes spätere Jahr 0,5 Prozentpunkte mehr, ab 2058 sind es 100 %. Steuer fällt aber nur an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Eine Rente von rund 1.450 € im Monat bleibt bei Rentenbeginn 2026 ohne weitere Einkünfte meist steuerfrei.
Der Besteuerungsanteil
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Teil |
|---|---|---|
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2030 | 86 % | 14 % |
| 2040 | 91 % | 9 % |
| 2050 | 96 % | 4 % |
| ab 2058 | 100 % | 0 % |
Wichtig: Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Wann du in Rente gehen kannst, zeigt der Rentenbeginn-Rechner.
Beispiel: 1.500 € Rente ab 2026
| Posten | Jahr |
|---|---|
| Bruttorente (12 × 1.500 €) | 18.000 € |
| davon steuerpflichtig (84 %) | 15.120 € |
| Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschale | −138 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung (rund 12,35 %) | −2.223 € |
| zu versteuern | rund 12.760 € |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € |
| Einkommensteuer | rund 60 € |
Ohne weitere Einkünfte fällt also kaum Steuer an. Mit Betriebsrente, Mieteinnahmen, einem Nebenjob oder der Rente des Ehepartners sieht das schnell anders aus.
Kranken- und Pflegeversicherung
Als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner zahlst du die Hälfte des allgemeinen Beitrags (7,3 %) und die Hälfte des Zusatzbeitrags, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlst du allein: 3,6 % mit Kindern, 4,2 % ohne. Zusammen sind das rund 11–12 % der Bruttorente. Wer privat versichert ist, bekommt einen Zuschuss.
Wann eine Steuererklärung Pflicht ist
Sobald dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Die Rentenversicherung meldet die Rente automatisch per Rentenbezugsmitteilung ans Finanzamt – Nichtabgeben fällt also auf. Absetzbar sind unter anderem Kranken- und Pflegebeiträge, Spenden, Handwerkerleistungen und Krankheitskosten.
Und private Vorsorge?
| Vorsorge | Besteuerung im Alter |
|---|---|
| Gesetzliche Rente | Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, persönlicher Steuersatz |
| Altersvorsorgedepot, Riester | voll mit persönlichem Steuersatz (geförderter Teil) |
| Normales ETF-Depot | 26,375 % Abgeltungsteuer nur auf Gewinne, bei Aktien-ETFs 30 % davon frei |
| Weiterarbeit nach Regelaltersgrenze | bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei (Aktivrente) |
Vertiefung: Altersvorsorgedepot oder ETF-Depot? und Frühstart-Rente und Aktivrente.
Was dieser Text nicht ersetzt
Keine Steuerberatung. Bei mehreren Einkünften hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung. Das Beispiel ist vereinfacht und nutzt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
Kurz zusammengefasst
84 % der Rente sind bei Rentenbeginn 2026 steuerpflichtig, ab 2058 alles. Steuer zahlt nur, wer über 12.348 € zu versteuerndes Einkommen kommt. Davor gehen 11–12 % Kranken- und Pflegeversicherung ab. Rechne mit Bruttobeträgen immer etwas Puffer ein – etwa im Rechner Gesetzliche Rente vs. ETF.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Rechtsstand 2026.
