Drei Modelle, eine Grenze
Bevor du jemanden einstellst, liegt die Frage oft so: bleibt der Verdienst unter 603 € (Minijob), zwischen 603,01 € und 2.000 € (Midijob) oder darüber (volle SV)? Kurzfristig ohne Verdienstgrenze geht nur bei drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr – und nur, wenn es berufsmäßig nicht die Haupterwerbsquelle ist.
Grober Vergleich 2026
| Modell | Für die beschäftigte Person | Für dich |
|---|---|---|
| Minijob | meist brutto ≈ netto, optional RV-Anteil | Pauschalen ~31 % Gewerbe / ~15 % Haushalt |
| Midijob | gleitend weniger AN-SV, aber Lohnsteuer | AG-Anteil startet hoch (~28 %) und fällt |
| SV-pflichtig | volle AN-Abzüge | ~20–22 % AG-SV plus UV/Umlagen |
Die Midijob-Falle
„Ein bisschen über 603 € ist doch fast Minijob“ stimmt für deine Kosten oft nicht. Im Übergangsbereich zahlst du anfangs ähnlich viel wie bei Minijob-Pauschalen, die beschäftigte Person wird entlastet. Zahlen: Midijob-Rechner.
Rechner zum Vergleich
Kurz zusammengefasst
Grenze ernst nehmen, Midijob nicht als Mini-Rabatt für den Betrieb missverstehen, Kurzfristiges nur bei echten Zeitgrenzen. Vertiefung: Minijob-Pauschalen, Midijob, volle SV.
Keine Rechtsberatung. Einzelfall (Statusfeststellung) kann anders liegen.