Der Minijob ist nicht „kostenlos extra“
Du zahlst den vereinbarten Verdienst plus Pauschalen an die Minijob-Zentrale. 2026 liegen die Abgaben im Gewerbe bei rund 31 %, im Privathaushalt bei rund 15 % inklusive Unfallversicherung. 603 € brutto werden so schnell zu etwa 790 € Arbeitgeberkosten – ohne Berufsgenossenschaft im Betrieb.
Zahlen durchspielen: Minijob-Kosten-Rechner für Arbeitgeber.
Pauschalen 2026
| Posten | Gewerbe | Haushalt |
|---|---|---|
| KV / RV | 13 % / 15 % | 5 % / 5 % |
| U1 / U2 | 0,80 % / 0,22 % | 0,80 % / 0,22 % |
| Insolvenzgeld | 0,15 % | – |
| Pauschsteuer | 2 % (üblich) | 2 % (üblich) |
| UV | BG, extra | 1,60 % |
Pflichten bleiben
Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und oft Entgeltfortzahlung. U1 federt Krankheit in kleinen Betrieben ab. Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag bei der Minijob-Zentrale – der Rechner ersetzt das nicht.
Eigenanteil der Minijobber
Ohne Befreiung behältst du 3,6 % (Gewerbe) bzw. 13,6 % (Haushalt) RV ein und führst sie mit ab. Deine Pauschale sinkt dadurch nicht.
Kurz zusammengefasst
Plane Brutto plus Pauschalen, nicht nur 603 €. Rechner: Minijob-Kosten. Haushalt: Haushaltsscheck. Grenze aus AN-Sicht: Minijob 2026.
Keine Beratung. Sätze 2026 vor Nutzung an der Minijob-Zentrale prüfen.