Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Lohnnebenkosten 2026: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenze und Unterschied zu Minijob-Pauschalen – mit Rechner.

Neuer Mitarbeiter wird im Büro mit Handschlag vom Team begrüßt
Bild möglicherweise ganz oder teilweise KI-generiert.

Lohnnebenkosten 2026: rund 20–22 % Arbeitgeberanteil aufs Brutto (RV, KV, PV, AV), plus UV und Umlagen. 3.500 € brutto liegen oft um 4.250 € Arbeitgeberbrutto. Das ist nicht das Nettogehalt. Mit Lohnnebenkosten-Rechner.

Brutto ist nicht der Stellenpreis

Zum Vertragsgehalt kommt dein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. 2026 sind das typisch rund 20–22 % extra, bevor Unfallversicherung und Umlagen dazukommen. 3.500 € brutto liegen oft um 4.250 € Arbeitgeberbrutto.

Lohnnebenkosten-Rechner – nicht verwechseln mit dem Brutto-Netto-Rechner (Abzüge der beschäftigten Person).

Sätze 2026 (AG-Hälfte)

ZweigDein Satz
RV9,3 % bis 8.450 €
KV7,3 % + Hälfte Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) bis 5.812,50 €
PV1,8 % (Kinderlosenzuschlag zahlt die AN-Seite)
AV1,3 % bis 8.450 €

Mini- und Midijob sind anders

Minijob: Pauschalen statt hälftiger SV – Minijob-Kosten. Midijob: gleitender AN-Beitrag, dein Anteil startet höher – Übergangsbereich.

Kurz zusammengefasst

Budget = Brutto + AG-SV (+ UV/Umlagen). Rechner: Lohnnebenkosten. Netto der Stelle: Brutto und Netto verstehen.

Keine Entgeltabrechnung. Stand 2026, ohne Gewähr.

Direkt ausrechnen

Arbeitgeberbrutto aus Bruttogehalt schätzen – AG-Anteil zur Sozialversicherung 2026, optional UV und Umlagen, Richtwert ohne Gewähr.

Lohnnebenkosten-Rechner

Häufige Fragen

Was kostet ein Mitarbeiter über dem Brutto?

Typisch 20–22 % Sozialversicherung als Arbeitgeberanteil 2026, ohne Unfallversicherung. Der Lohnnebenkosten-Rechner zeigt die Summe.

Sind das die Abzüge auf der Gehaltsabrechnung?

Nein. Die Abzüge der beschäftigten Person rechnet der Brutto-Netto-Rechner. Lohnnebenkosten sind dein Aufschlag.

Welche Sätze gelten 2026?

AG: RV 9,3 %, KV 7,3 % plus Hälfte Zusatzbeitrag, PV 1,8 %, AV 1,3 %, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gilt das für Minijobs?

Nein. Minijobs haben Pauschalen. Dafür den Minijob-Kosten-Rechner.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

2026: 8.450 € RV/AV, 5.812,50 € KV/PV im Monat. Darüber steigen die Beiträge nicht weiter.

Kann ich die Kosten online schätzen?

Ja. Lohnnebenkosten-Rechner auf machsklar.de, ohne Gewähr, kostenlos.

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