Erst nehmen, dann Geld
Endet der Job, steht Resturlaub weiter zu. Können die Tage nicht mehr genommen werden, wird er abgegolten – während des laufenden Vertrags fast nie. Anteiligen Anspruch zuerst mit dem Urlaubsanspruch-Rechner klären, dann Urlaubsabgeltung.
Formel fürs Geld
Resttage × Tagesentgelt. Tagesentgelt grob: Monatsgehalt ÷ (Arbeitstage/Woche × 52 ÷ 12). Bei 5-Tage-Woche sind das rund 21,67 Tage. 8 Tage à 3.200 € landen oft um 1.180 € brutto – Steuern und SV gehen noch runter.
Austrittjahr
Zwölftelung: Jahresurlaub × volle Monate ÷ 12, plus Anpassung der Wochentage. Details: Urlaubsanspruch nach BUrlG. Frist bis zum letzten Tag: Kündigungsfristen.
Kurz zusammengefasst
Resturlaub ist kein Geschenk und kein automatisches Extra-Gehalt. Rechner: Urlaubsabgeltung und Urlaubsanspruch.
Keine Rechtsberatung. Tarifliche Tagesformeln können abweichen.