Resturlaub bei Kündigung: nehmen oder abgelten?

Resturlaub am Ende des Jobs: nehmen, anteilig rechnen oder als Urlaubsabgeltung auszahlen – mit Formeln und Rechner, ohne Rechtsberatung.

Resturlaub bei Kündigung zuerst nehmen, sonst als Abgeltung auszahlen. Formel: Resttage × (Monatsgehalt ÷ Arbeitstage pro Monat). 8 Tage bei 3.200 € und 5-Tage-Woche liegen oft um 1.180 € brutto. Mit Urlaubsabgeltungs-Rechner.

Erst nehmen, dann Geld

Endet der Job, steht Resturlaub weiter zu. Können die Tage nicht mehr genommen werden, wird er abgegolten – während des laufenden Vertrags fast nie. Anteiligen Anspruch zuerst mit dem Urlaubsanspruch-Rechner klären, dann Urlaubsabgeltung.

Formel fürs Geld

Resttage × Tagesentgelt. Tagesentgelt grob: Monatsgehalt ÷ (Arbeitstage/Woche × 52 ÷ 12). Bei 5-Tage-Woche sind das rund 21,67 Tage. 8 Tage à 3.200 € landen oft um 1.180 € brutto – Steuern und SV gehen noch runter.

Austrittjahr

Zwölftelung: Jahresurlaub × volle Monate ÷ 12, plus Anpassung der Wochentage. Details: Urlaubsanspruch nach BUrlG. Frist bis zum letzten Tag: Kündigungsfristen.

Kurz zusammengefasst

Resturlaub ist kein Geschenk und kein automatisches Extra-Gehalt. Rechner: Urlaubsabgeltung und Urlaubsanspruch.

Keine Rechtsberatung. Tarifliche Tagesformeln können abweichen.

Direkt ausrechnen

Resturlaub bei Austritt in Geld schätzen – offene Tage mal Tagesentgelt aus Monatsgehalt und Arbeitstagen, Brutto-Richtwert ohne Gewähr.

Urlaubsabgeltung-Rechner

Häufige Fragen

Muss Resturlaub ausgezahlt werden?

Wenn er bis zum Ende nicht genommen werden kann, ja. Während des laufenden Jobs in der Regel nein.

Wie rechne ich die Tage anteilig?

Jahresurlaub × Monate ÷ 12, ggf. nach Arbeitstagen. Urlaubsanspruch-Rechner.

Wie wird das Geld berechnet?

Resttage mal Tagesentgelt. Der Urlaubsabgeltungs-Rechner teilt das Monatsgehalt durch Wochentage × 52 ÷ 12.

Ist die Abgeltung brutto?

Ja, als Richtwert. Steuern und SV gehen in der Regel noch ab.

Zählt die Kündigungsfrist mit?

Urlaub kann in der Frist genommen werden. Das Vertragsende schätzt der Kündigungsfrist-Rechner.

Gibt es Online-Rechner?

Ja. Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung auf machsklar.de, ohne Rechtsberatung.