Kündigungsfrist berechnen nach BGB

Kündigungsfrist berechnen nach § 622 BGB: Probezeit 2 Wochen, 4 Wochen zum 15. oder Monatsende und längere Fristen für den Arbeitgeber.

Kündigungsfrist nach § 622 BGB: Probezeit 2 Wochen, sonst 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Nur der Arbeitgeber verlängert nach 2 bis 20 Jahren auf 1 bis 7 Monate zum Monatsende. Vertrag und Tarif können länger sein. Mit Rechner.

Gesetzliche Mindestfristen

§ 622 BGB gilt, wenn Vertrag und Tarif nichts Längeres sagen. Standard für die arbeitnehmende Seite: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dieselbe Frist gilt für dich als Arbeitgeber, bis das Verhältnis zwei Jahre besteht.

Kündigungsfrist-Rechner: Eintritt, Zugang, wer kündigt, Probezeit.

Probezeit

Ist sie vereinbart (höchstens sechs Monate), können beide mit zwei Wochen kündigen – ohne 15. oder Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Länger nur für den Arbeitgeber

ZugehörigkeitAG-Frist
2 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 / 8 / 10 Jahre2 / 3 / 4 Monate zum Monatsende
12 / 15 / 20 Jahre5 / 6 / 7 Monate zum Monatsende

Die frühere Anrechnung erst ab 25 Jahren gilt nicht mehr. Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) ist hier nicht abgebildet.

Kurz zusammengefasst

Gesetz = Untergrenze. Rechner: Kündigungsfrist. Resturlaub: nehmen oder abgelten.

Keine Rechtsberatung. Schriftform und Zugang prüfen.

Direkt ausrechnen

Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB schätzen – Probezeit, 4 Wochen zum 15. oder Monatsende und Stufen nach Zugehörigkeit, ohne Rechtsberatung.

Kündigungsfrist-Rechner

Häufige Fragen

Wie kündige ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?

Gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit 2 Wochen – wenn nichts Längeres vereinbart ist.

Wann hat der Arbeitgeber eine längere Frist?

Ab 2 Jahren Zugehörigkeit 1 Monat zum Monatsende, dann stufenweise bis 7 Monate nach 20 Jahren.

Zählt die Zeit vor dem 25. Geburtstag?

Ja. Die alte Altersgrenze gilt nicht mehr.

Was gilt in der Probezeit?

Höchstens sechs Monate, Frist 2 Wochen für beide Seiten, wenn vereinbart.

Geht der Vertrag vor?

Länger ja. Kürzer als das Gesetz für den Arbeitgeber in der Regel nein.

Kann ich die Frist online schätzen?

Ja. Kündigungsfrist-Rechner auf machsklar.de – keine Rechtsberatung.