Wohnung kündigen heißt den Mietvertrag kündigen
Wer „Wohnung kündigen“ sucht, meint denselben Schritt: den Mietvertrag ordentlich beenden. Drei Monate zum Monatsende, Zugang spätestens am 3. Werktag. Es gibt hier kein Musterschreiben. Frist und Ablauf: Kündigungsfrist Mietvertrag und Checkliste Wohnung kündigen.
Drei Monate zum Monatsende
Als Mieterin oder Mieter kündigst du Wohnraum in der Regel mit drei Monaten zum Monatsende. Länger darf der Vertrag dich nicht binden (§ 573c Abs. 4 BGB). Kürzer geht, wenn es zu deinen Gunsten vereinbart ist.
Der Rechner nimmt Einzug, Zugang und Bundesland – Feiertage verschieben den 3. Werktag.
Der 3. Werktag
Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen, der die Frist startet. Beispiel: Zugang bis zum 3. Werktag im Januar → Ende 31. März. Ein Tag später → 30. April. Der Poststempel reicht nicht.
Samstag zählt als Werktag (BGH VIII ZR 206/04). Sonntag und gesetzliche Feiertage des Bundeslands der Wohnung nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, zeigt der Rechner den Samstag; ob § 193 BGB auf Montag verlängert, ist offen.
Vermieter: 3, 6 oder 9 Monate
| Überlassung | Vermieter-Frist |
|---|---|
| unter 5 Jahren | 3 Monate |
| 5 Jahre | 6 Monate |
| 8 Jahre | 9 Monate |
Gezählt wird ab der tatsächlichen Überlassung der Wohnung, nicht ab Vertragsunterschrift. Der Vermieter braucht für die ordentliche Kündigung außerdem ein berechtigtes Interesse – das ist keine Rechenfrage.
Was der Rechner nicht ist
- Kein Musterbrief und keine „Kündigung Vorlage“.
- Kein Zeitmietvertrag, keine Gewerbemiete, keine fristlose Kündigung.
- Kein „darf der Vermieter?“
Ablauf: Checkliste Wohnung kündigen. Danach Umzug und Übergabeprotokoll. Job: Kündigungsfrist-Rechner. Abo und Mitgliedschaft: Vertragsende-Rechner. Überblick: Kündigen.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.