Wohnung und Mietvertrag kündigen: Frist und 3. Werktag

Wohnung kündigen nach § 573c BGB: 3 Monate zum Monatsende, Zugang bis zum 3. Werktag, längere Fristen nur für Vermieter. Mit Rechner und Checkliste, ohne Musterbrief.

Wohnung und Mietvertrag kündigen nach § 573c BGB: als Mieter drei Monate zum Monatsende, Zugang spätestens am 3. Werktag. Samstag zählt. Vermieter 3, 6 oder 9 Monate nach 0, 5 oder 8 Jahren Überlassung. Mit Rechner und Checkliste, ohne Musterbrief.

Wohnung kündigen heißt den Mietvertrag kündigen

Wer „Wohnung kündigen“ sucht, meint denselben Schritt: den Mietvertrag ordentlich beenden. Drei Monate zum Monatsende, Zugang spätestens am 3. Werktag. Es gibt hier kein Musterschreiben. Frist und Ablauf: Kündigungsfrist Mietvertrag und Checkliste Wohnung kündigen.

Drei Monate zum Monatsende

Als Mieterin oder Mieter kündigst du Wohnraum in der Regel mit drei Monaten zum Monatsende. Länger darf der Vertrag dich nicht binden (§ 573c Abs. 4 BGB). Kürzer geht, wenn es zu deinen Gunsten vereinbart ist.

Der Rechner nimmt Einzug, Zugang und Bundesland – Feiertage verschieben den 3. Werktag.

Der 3. Werktag

Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen, der die Frist startet. Beispiel: Zugang bis zum 3. Werktag im Januar → Ende 31. März. Ein Tag später → 30. April. Der Poststempel reicht nicht.

Samstag zählt als Werktag (BGH VIII ZR 206/04). Sonntag und gesetzliche Feiertage des Bundeslands der Wohnung nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, zeigt der Rechner den Samstag; ob § 193 BGB auf Montag verlängert, ist offen.

Vermieter: 3, 6 oder 9 Monate

ÜberlassungVermieter-Frist
unter 5 Jahren3 Monate
5 Jahre6 Monate
8 Jahre9 Monate

Gezählt wird ab der tatsächlichen Überlassung der Wohnung, nicht ab Vertragsunterschrift. Der Vermieter braucht für die ordentliche Kündigung außerdem ein berechtigtes Interesse – das ist keine Rechenfrage.

Was der Rechner nicht ist

  • Kein Musterbrief und keine „Kündigung Vorlage“.
  • Kein Zeitmietvertrag, keine Gewerbemiete, keine fristlose Kündigung.
  • Kein „darf der Vermieter?“

Ablauf: Checkliste Wohnung kündigen. Danach Umzug und Übergabeprotokoll. Job: Kündigungsfrist-Rechner. Abo und Mitgliedschaft: Vertragsende-Rechner. Überblick: Kündigen.

Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.

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Kündigungsfrist für die Wohnung nach § 573c BGB schätzen – 3. Werktag, Mieter 3 Monate, Vermieter 3/6/9 Monate, Bundesland für Feiertage, ohne Rechtsberatung.

Kündigungsfrist Mietvertrag

Häufige Fragen

Wie kündige ich meine Wohnung bzw. den Mietvertrag?

Schriftlich, Zugang nachweisbar, in der Regel drei Monate zum Monatsende. Den Stichtag schätzt der Rechner Kündigungsfrist Mietvertrag. Ablauf in der Checkliste Wohnung kündigen. Kein Musterbrief auf dieser Seite.

Bis wann muss die Kündigung zugehen?

Spätestens am dritten Werktag des Monats, mit dem die Frist läuft. Januar bis 3. Werktag → Ende 31. März. Poststempel reicht nicht.

Zählt der Samstag?

Ja, als Werktag bei dieser Karenzzeit. Sonntag und gesetzliche Feiertage des Bundeslands nicht.

Kann der Vertrag 6 Monate für mich als Mieter vorschreiben?

In der Regel nein. Längere Fristen zulasten des Mieters sind unwirksam.

Was gilt für den Vermieter?

3 Monate, nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 – plus berechtigtes Interesse. Der Rechner zeigt nur die Frist.

Gibt es eine Kündigung Vorlage?

Nein. Wir erzeugen keine Schreiben. Du formulierst selbst: an wen, zum wann, Datum, Unterschrift. Die Zahl kommt aus dem Rechner.

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