Meist zum Ende der Versicherungsperiode
Eine Versicherung kündigst du in der Regel zum Ablauf der Versicherungsperiode, nicht zum Monatsende. Viele Verträge verlängern sich um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig zugeht. Üblich sind drei Monate vor Periodenende; bei vielen Kfz-Verträgen mit Kalenderjahr ein Monat – klassisch Zugang bis 30. November für Ende 31. Dezember.
Im Vertragsende-Rechner Preset „3 Monate zum Periodenende“ oder „1 Monat zum Periodenende“. Periodenende aus Police oder letzter Rechnung. Verpasst du den Tag, hängt in diesem Modell ein weiteres Jahr dran – nicht nur ein Monat.
Beitragserhöhung ist eine andere Frist
Steigt der Beitrag, gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht (Orientierung § 40 VVG) mit einer kurzen Frist ab Zugang der Mitteilung. Das bildet der Rechner nicht ab. Dasselbe gilt für Verkauf des Fahrzeugs, Risikowegfall oder Widerruf nach Abschluss.
Was du selbst prüfst
- Ob die Periode wirklich der 31.12. ist.
- Ob 1 oder 3 Monate in deinen Bedingungen stehen.
- Ob Textform reicht oder der Versicherer Schriftform verlangt.
Kein Schreiben-Generator, keine Empfehlung für HUK, Allianz oder andere Marken. Nur das Datum aus der Frist, die du einträgst.
Nachbar-Themen
ADAC-Mitgliedschaft ist keine Kfz-Versicherung: ADAC kündigen. Handy und Streaming: Handyvertrag und Abo. Überblick: Kündigen.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.