Die Frist steht im Mobilfunkvertrag
Handyvertrag kündigen (Telekom, Vodafone, O2 und andere) ist dieselbe Rechenfrage wie bei anderen Verbraucherverträgen: Kündigungsfrist plus Mindestlaufzeit aus den AGB. Es gibt keine BGB-Tabelle wie beim Job oder der Wohnung.
Nach der Erstlaufzeit ist bei vielen neuen Verträgen ein Monat zum Monatsende üblich (Orientierung an § 309 Nr. 9 BGB / Fairer-Verbraucherverträge). Ältere Tarife und mancher Hardware-Vertrag laufen weiter mit drei Monaten zum Monatsende. Prepaid ohne Laufzeit ist oft kürzer oder zum Monatsende – Vertrag lesen.
Rechner: Vertragsende mit Preset 1 Monat oder 3 Monate zum Monatsende. Keine Anbieter-Logins, keine Rufnummernmitnahme als Assistent, kein Musterbrief.
Was der Rechner nicht weiß
- Aktuelle AGB von Telekom, Vodafone, O2, 1&1, congstar oder Magenta.
- Sonderkündigung bei Umzug, Preisänderung oder Netzqualität.
- Ob du die Nummer mitnehmen willst – das ist ein zweiter, späterer Schritt beim neuen Anbieter.
Widerruf in 14 Tagen nach Fernabsatz ist keine ordentliche Kündigung. Dafür ist der Rechner nicht gebaut.
Streaming und Mitgliedschaft extra
Netflix, Prime, Disney+: oft monatlich im Konto – trotzdem Frist im Abo-Ratgeber einordnen. ADAC: 3 Monate zur Beitragsperiode. Versicherung: zum Versicherungsjahr. Überblick: Kündigen.
Telekom, Vodafone, O2, Magenta und weitere Anbieternamen sind Marken der jeweiligen Unternehmen. machsklar.de ist unabhängig und steht zu keinem Mobilfunkanbieter in geschäftlicher Verbindung.
Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.