Austritt zum Geschäftsjahr, oft der 31.12.
Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein (auch „Lohnsteuer-Verein“) endet typisch zum Schluss des Geschäftsjahres. In der Mustersatzung vieler Vereine musst du den Austritt drei Monate vorher erklären. Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, heißt das: Zugang bis 30. September → Ende 31. Dezember. Am 1. Oktober bist du meist noch das nächste Jahr Mitglied.
Das ist Orientierung, keine einheitliche Gesetzesfrist. Deine Vereinssatzung zählt. Preset im Vertragsende-Rechner: „3 Monate zum Jahresende“. Weicht das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, nimm „3 Monate zum Periodenende“ und trag das echte Jahresende ein.
Erstes Mitgliedsjahr
Viele Satzungen lassen den Austritt erst zum Ende des ersten Geschäftsjahres zu. Der Rechner hält optional eine Erstlaufzeit – dann endet nichts davor, und eine verpasste Frist rollt auf das nächste Jahresende.
Kein Musterschreiben, keine Steuerberatung
Wir erzeugen keine Austrittserklärung und prüfen nicht, ob du noch beraten werden darfst. Nach dem Austritt brauchst du für die Steuererklärung oft eine andere Hilfe (Beratungsstelle, Software, Steuerberatung). Das ist getrennt von der Frist.
Verwandte Fristen
Mitgliedschaft mit eigener Periode: ADAC kündigen. Job: Kündigungsfrist-Rechner. Überblick: Kündigen.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand 2026.