Was zum Kaufpreis dazukommt
Der notarielle Kaufpreis ist nicht das, was du überweisen musst. Dazu kommen Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und oft Makler. In Bayern sind das ohne Makler grob 5,5 % extra, in NRW mit Makleranteil schnell über 12 %. Der Kaufnebenkosten-Rechner addiert die Posten live – Richtwert, keine Rechnung vom Notar.
Die vier Posten
| Posten | Grobe Größenordnung |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. NRW, Brandenburg) vom Kaufpreis |
| Notar | Überschlag oft 1,0–1,5 % – echte Gebühr nach GNotKG |
| Grundbuch | Überschlag oft 0,5 % |
| Makler (Käufer) | häufig rund 3,57 % inkl. MwSt., wenn hälftig geteilt – oder 0 € |
Beispiel 400.000 € in Bayern ohne Makler: 14.000 € Steuer + 6.000 € Notar + 2.000 € Grundbuch = 22.000 €. Derselbe Preis in NRW mit 3,57 % Makler: eher Richtung 48.000 € extra.
Grunderwerbsteuer sitzt am Land
Seit der Föderalismusreform setzt jedes Land den Satz selbst. Maßgeblich ist, wo die Immobilie liegt, am Tag der Beurkundung. Bremen hat 2025 angehoben, Thüringen 2024 gesenkt. Vor dem Termin den aktuellen Satz prüfen – der Rechner nutzt die DNotI-Übersicht, Stand Januar 2026.
Eigenkapital und Kredit
Banken finanzieren die Nebenkosten selten mit. 400.000 € Haus plus 22.000–48.000 € extra heißt: dieses Geld sollte bar da sein. Die spätere Rate schätzt der Kreditrechner, nicht dieser Artikel.
Was wir bewusst weglassen
- Inventar aus dem Kaufpreis herausrechnen (Gestaltung, streitanfällig).
- GNotKG-Tabelle Satz für Satz (zu nah an Gebührenberatung).
- Baufinanzierung inkl. Tilgung – das ist ein anderer Rechner, sobald er existiert.
Nach dem Kauf
Umzug: Was kostet ein Umzug? und die Checkliste Umzug. Wände: Wandfarbe berechnen.
Kurz zusammengefasst
Kaufnebenkosten = Steuer + Notar + Grundbuch + optional Makler. Bayern ohne Makler grob 5,5 %, hohe Steuerländer mit Makler oft über 12 %. Im Kaufnebenkosten-Rechner Kaufpreis und Bundesland wählen – Summe sofort. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Grunderwerbsteuer vor der Beurkundung beim Finanzamt gegenprüfen.