Pendlerpauschale 2026
Die Entfernungspauschale mindert die Einkommensteuer: ab 2026 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, mal Arbeitstage. Hin- und Rückweg zählen nicht doppelt.
Formel
| Schritt | Beispiel 30 km, 220 Tage |
|---|---|
| Volle km (abgerundet) | 30 |
| Tagesbetrag | 30 × 0,38 = 11,40 € |
| Jahr | 11,40 × 220 = 2.508 € |
2025 galt noch 0,30 € bis km 20 und 0,38 € ab km 21. 2026 entfällt die Staffel – einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Was zählt, was nicht
- Einfache Strecke: kürzeste übliche Straßenverbindung, volle Kilometer.
- Arbeitstage: tatsächlich aufgesuchte Tage, Homeoffice mindert.
- Öffentliche, Rad, Auto: Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig.
- Höchstbetrag / Pauschbetrag: Werbungskosten-Pauschbetrag kann die Wirkung fressen.
Schritt für Schritt
- Einfache Entfernung in vollen km notieren.
- Arbeitstage im Jahr zählen (ohne volle Homeoffice-Tage).
- km × 0,38 € × Tage – und mit der Steuererklärung geltend machen.
Arbeitstage zählen: Arbeitstage vs. Werktage. Echte Spritkosten sind ein anderes Thema: Spritkosten pro Fahrt. Firmenwagen und 1-%-Regelung: Dienstwagen Verbrenner vs. Elektro.
Kurz zusammengefasst
2026: 0,38 € × volle km (einfach) × Arbeitstage. 30 km und 220 Tage → 2.508 € Werbungskosten grob. Der Pendlerpauschale-Rechner macht die Multiplikation – keine Steuerberatung.
Angaben ohne Gewähr. Pauschbetrag und Höchstbeträge können sich ändern.